
Ohne Grund läuft nichts
Wie SuedLink die Nutzungsberechtigung für die benötigten Grundstücke bekommt


Dirk Frings ist Projektleiter Wegerechte bei SuedLink. Der gelernte Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung arbeitet seit vier Jahren für TenneT.
Was genau ist eure Aufgabe als Team Wegerecht?
Dorothea Diez: Bevor es mit dem Bau von SuedLink losgehen kann, brauchen wir das Einverständnis für die Nutzung der jeweiligen Flächen. Darum kümmern sich unsere beiden Teams. Wir sprechen mit allen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Flächenbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern und erläutern ihnen, was SuedLink für sie und ihre Flurstücke bedeutet. Dann schließen wir einen Vertrag, mit dem sie der Nutzung ihrer Flächen für Bau, Betrieb und Unterhaltung der Leitung zustimmen. Ohne dieses Einverständnis dürften wir die Grundstücke nicht in Anspruch nehmen. Wir könnten also nicht mit dem Bau beginnen. Hinzu kommen sogenannte Kreuzungspartnerinnen und -partnern. Das sind zum Beispiel Unternehmen, die Schienen, Gas- oder Wasserleitungen betreiben, die SuedLink quert. Auch mit ihnen müssen wir die Nutzung absprechen.
Wie sichert ihr die Grundstücke, die wir für SuedLink brauchen?
Dirk Frings: Für den dauerhaften Betrieb von SuedLink müssen wir die Grundstücke nicht kaufen. Wir lassen uns stattdessen die Nutzung im Grundbuch eintragen. Das nennt sich in Juristendeutsch „dingliche Sicherung“. Wir arbeiten dabei mit der sogenannten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (abgekürzt bpD) nach §1090 BGB. Darin steht, dass eine juristische Person – in unserem Fall sind das TransnetBW oder TenneT – befugt ist, ein fremdes Flurstück zu nutzen.
Dorothea Diez: Konkret bedeutet das, wie ich eben bereits erwähnt hatte, dass wir die betroffenen Parteien zunächst über das Vorhaben informieren. Dann kontaktieren die von uns beauftragten Wegerechtsbüros die Eigentümerinnen und Eigentümer und schließen eine vertragliche Vereinbarung ab. Hiermit ist es aber noch nicht getan. Alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dann noch zum Notar gehen, um dort die Beantragung zur Eintragung der bpD zugunsten der Vorhabenträger notariell beglaubigen zu lassen.
Wie schafft ihr es, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer zustimmen?
Dirk Frings: Wir versuchen, Überzeugungsarbeit zu leisten. Also klarzumachen, dass es für unser Land und somit letztlich uns alle wichtig ist, zu einer gesicherten Stromversorgung beizutragen. Eigentum verpflichtet. Natürlich entschädigen TenneT und TransnetBW die Beschränkung des Eigentums auch finanziell und zahlen für die Belastung des Grundbuchs. Kommt es zu einem Schaden am Aufwuchs oder am Flurstück, ersetzen wir diesen.
Wie kommt ihr gerade mit der Sicherung der Wegerechte voran?
Dirk Frings: Im Norden sind die von uns beauftragten Wegerechtsbüros schon seit März dieses Jahres im Planfeststellungsabschnitt A4 in Niedersachsen (von der Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) bis südlich der Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel) unterwegs. Mit den restlichen Abschnitten fangen wir im Laufe des nächsten Jahres an. Nur der nördlichste Abschnitt in Schleswig-Holstein dauert ein wenig länger. Hier beginnen wir mit der Sicherung erst 2025.
Dorothea Diez: Im Süden haben wir im Februar 2023 mit der Sicherung angefangen. Das war in Baden-Württemberg, im Abschnitt E3, von Bad Friedrichshall bis zum Netzverknüpfungspunkt Großgartach. Im November hatten wir alles gesichert. Im Rest des Jahres sind unsere Wegerechtsbüros noch im Planfeststellungsabschnitt E2 (Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg bis nach Bad Friedrichshall) und in Thüringen (D1) unterwegs. In den restlichen Abschnitten von TransnetBW geht es dann ab Anfang des nächsten Jahres mit frischer Energie weiter.
Vielen Dank für das Gespräch!