Tempo für SuedLink

Erste vorgezogene Baumaßnahme im nördlichen Baden-Württemberg

Um den Bau von SuedLink zu beschleunigen, können wir für aufwändige geschlossene Querungen, etwa von Straßen und Gewässern, vorgezogene Baumaßnahmen beantragen. Das haben wir bereits erfolgreich bei der Querung der Elbe in Schleswig-Holstein getan. Mit dem Go der Bundesnetzagentur geht es jetzt auch im nördlichen Baden-Württemberg los: Dort unterqueren wir einen Bachlauf, um das Ökosystem möglichst wenig zu stören.

Wie kommt es zum Planfeststellungsbeschluss?

Für jeden der 15 SuedLink-Abschnitte reichen wir die umfangreichen sogenannten Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG bei der Bundesnetzagentur ein. Sie beinhalten u. a. den grundstücksgenauen Leitungsverlauf, Schutzmaßnahmen für Natur und Umwelt sowie Vorgaben für den Bau. Nach einer Erörterungsphase, bei der Betroffene und Träger öffentlicher Belange dazu Einwendungen und Stellungnahmen abgeben können, erlässt die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt. Und das heißt für uns: Wir haben dort die Genehmigung zu bauen!

SuedLink gliedert sich in 15 Abschnitte, für die wir als Stromnetzbetreiber jeweils gesondert die Baugenehmigung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Genau genommen heißt die Baugenehmigung bei uns Planfeststellungsbeschluss. Erteilt wird er am Ende des Planfeststellungsverfahrens. Die Genehmigung ist aufwendig und braucht Zeit – Zeit, die wir eigentlich nicht haben, da wir den Netzausbau und damit die Energiewende möglichst schnell vorantreiben wollen und müssen. 

Der SuedLink-Abschnitt E2 ist ca. 80 Kilometer lang und reicht von der bayerisch-baden-württembergischen Landegrenze bis nach Friedrichshall. Einen ersten Vorschlag für einen möglichen Verlauf der Erdkabel sowie Alternativen haben wir im Oktober 2020 eingebracht. Den genauen Verlauf haben wir dann – nach weiteren Überarbeitungsschritten im Laufe des Verfahrens – Anfang diesen Jahres abgegeben. Er wird aktuell geprüft und erörtert. Den Planfeststellungsbeschluss und damit die offizielle Baugenehmigung erwarten wir für den Herbst 2024. Trotzdem können wir schon jetzt mit der geschlossenen Unterquerung eines Bachlaufs in Widdern, einem Städtchen im Landkreis Heilbronn, starten. 

Beschleunigung per Gesetz

Wie das möglich ist? Hier kommt § 44c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ins Spiel. Um für mehr Tempo beim Netzausbau zu sorgen, hat der Gesetzgeber die Regelungen zum vorzeitigen Baubeginn im EnWG geändert. Seit Oktober 2022 gilt: Auf Antrag können wir noch vor der offiziellen Baugenehmigung mit einzelnen, zeitlich und technisch aufwendigen Maßnahmen für SuedLink starten – sofern die BNetzA diese genehmigt. Das verkürzt die Bauzeit für den jeweiligen Abschnitt und bringt uns damit schneller ans Ziel, SuedLink 2028 in Betrieb zu nehmen. Allerdings gibt es für vorgezogenen Maßnahmen diverse Auflagen. Die Wichtigste: Sie müssen vollständig reversibel sein.

Auflagen für vorgezogene Baumaßnahmen nach EnWG § 44c 

Damit es früher losgehen kann, müssen einige Auflagen erfüllt sein. Dazu gehört, dass:

  • unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, bei einer Prüfung mit einer Entscheidung zugunsten des Vorhabenträgers (VHT) gerechnet werden kann.
  • der VHT ein berechtigtes oder ein öffentliches Interesse an der Zulassung des vorzeitigen Baubeginns darlegt.
  • der VHT nur Maßnahmen durchführt, die reversibel sind.
  • sich der VHT verpflichtet a) alle Schäden zu ersetzen, die bis zur Entscheidung im Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren durch die Maßnahmen verursacht worden sind, und b) sofern kein Planfeststellungsbeschluss oder keine Plangenehmigung erfolgt, einen im Wesentlichen gleichartigen Zustand herzustellen.

Juristisch Interessierte finden den gesamten Gesetzestext hier.

Geschlossene Verlegung: Mehr Schutz für sensible Gebiete

Den Bachlauf im Abschnitt E2 unterqueren wir auf ca. 450 Metern mit Hilfe einer sogenannten Horizontalspülbohrung. Dieses Verfahren ist komplizierter als die Standardbauweise von SuedLink im offenen Kabelgraben. Aber es lohnt sich. Denn so hat die Baumaßnahme möglichst geringe Auswirkungen auf die dortige Natur und Tierwelt. 

Kabel legen ohne Graben - wie geht das?

Dort, wo SuedLink Hindernisse wie verkehrsreiche Straßen, Gewässer oder Bahnstrecken kreuzt, wenden wir in der Regel geschlossene Bauweisen an. Meist setzen wir hier auf die Horizontalspülbohrung (englisch: Horizontal Directional Drilling, kurz: HDD). Möglich sind aber auch der gesteuerte Rohrvortrieb (Pressung) oder Mikrotunnel.

Mit dem HDD-Verfahren können wir Gewässer, Straßen oder Forst- und Naturschutzgebiete schonend unterbohren, ohne einen Graben ausheben zu müssen. Dazu führen wir erst eine sogenannte Pilotbohrung durch. Wenn diese erfolgreich ist, erweitern wir den Durchmesser auf die benötigte Weite und ziehen ein Kabelschutzrohr durch die Bohrung. Mit einer Zugwinde können wir das Kabel später hindurchziehen.