
Von der Idee zur Realität
Warum Planänderungen bei SuedLink unvermeidbar sind
Egal, wie detailliert Planungen für bundesländerübergreifende Infrastrukturvorhaben wie SuedLink sind – in der konkreten Umsetzung ändert sich meistens doch noch etwas. Um in einem solchen Fall nicht das komplette Genehmigungsverfahren neu aufzurollen, wird ein sogenanntes Deckblattverfahren eingesetzt.
Was ist ein Deckblattverfahren?
Es handelt sich dabei um einen vereinfachten Prozess für Vorhaben, die bereits die Unterlagen auf Planfeststellung nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz eingereicht haben. Für Änderungen im laufenden Genehmigungsverfahren kommt das sogenannte Deckblattverfahren zum Einsatz.
Dafür werden Details, die sich aus den Planungen neu ergeben haben, nachträglich in die Genehmigungsunterlagen eingearbeitet. Solche Änderungen sind zum Beispiel nötig, wenn neue Erkenntnisse auftreten oder es angepasste Abstimmungen mit Eigentümerinnen und Eigentümern oder Betroffenen gibt. Auch möglich sind neue gesetzliche Bestimmungen, die Umplanungen nötig machen. Sie werden in den Unterlagen gekennzeichnet und ab diesem Zeitpunkt als Deckblatt bezeichnet.
Konkret werden alle Anpassungen in blauem Text bzw. in Grafiken mit blauer Farbe dargestellt, damit die Änderungen nachvollziehbar sind. Konkret sieht das zum Beispiel so aus:
Was bedeutet eine Deckblattänderung konkret für das SuedLink-Team vor Ort?
Bis eine Deckblattänderung vorbereitet ist, muss das Team einiges leisten. Für die Planungsanpassungen für den SuedLink-Elbtunnel wurden knapp 300 Dokumente von über 50 Mitarbeitenden überarbeitet. Die Änderungen ziehen sich über mehrere Monate und erfordern viele Abstimmungen zwischen der Vorhabenträgerin, dem regionalen Planungsbüro und weiteren Dienstleistern.
Wie kommen Deckblattverfahren bei SuedLink zum Einsatz?
Auch bei SuedLink sind solche Deckblattänderungen nötig. Denn die 700 Kilometer lange Leitung kann noch so genau geplant werden – im Laufe der Feinplanungen ergeben sich fast immer Änderungen.
Beim ersten Erörterungstermin für SuedLink in April flossen die ersten Deckblattänderungen bereits in die Diskussion mit ein. Konkret ging es um den Planfeststellungabschnitt A2, der die Elbquerung von SuedLink umfasst. Die Anpassungen waren nötig, da nach der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für diesen Abschnitt entschieden wurde, die zwei Muffenbauwerke am Elbtunnel etwas höher zu legen. Auch für die Baustelle am Muffenbauwerk in Schleswig-Holstein hat sich eine Änderung ergeben: Die Baustelle soll rund um die Uhr und nicht nur tagsüber betrieben werden. Jede Umplanung hat zur Folge, dass die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt neu bewertet werden müssen.