Rahmenvereinbarung mit Bauernverbänden

Basis für faire und einheitliche Entschädigung steht

Zwei Jahre haben wir miteinander gerungen. Intensiv, aber immer fair und auf Augenhöhe. Zum Jahreswechsel war es dann so weit: Vertreterinnen und Vertreter der Vorhabenträger TenneT und TransnetBW haben mit den baden-württembergischen, bayerischen, niedersächsischen, Thüringer und hessischen Bauernverbänden eine sogenannte Rahmenvereinbarung unterzeichnet. 

Was heißt das konkret?

Die Vereinbarungen sehen Regeln für Entschädigungen von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Flächenbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern vor, die vom Bau der Stromleitungen betroffen sind. Denn: Damit SuedLink gebaut werden kann, müssen wir uns das Recht sichern, die vom Leitungsverlauf betroffenen Grundstücke nutzen zu dürfen. Die Flächen bleiben dabei immer im Besitz der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Von der gemeinsam abgestimmten Rahmenvereinbarung profitieren alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Flächenbewirtschafter - unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.  

"Bei einem so umfangreichen Leitungsvorhaben wie SuedLink müssen zahlreiche Belange berücksichtigt werden. Dazu gehören ganz besonders die Interessen der Landwirte. Mit den Rahmenvereinbarungen haben wir innerhalb des bestehenden Regulierungsrahmens eine faire Regelung gefunden. Das war nur möglich, weil die landwirtschaftlichen Vertreter zwar hart in der Sache, aber immer konstruktiv verhandelt haben."

In den zwei Jahre andauernden Verhandlungen mit zahlreichen Beteiligten ist es uns so gemeinsam gelungen, einen einheitlichen, transparenten und nachvollziehbaren Interessensausgleich herzustellen. Das ist uns wichtig, denn:

"Uns allen ist klar, dass sich kein Eigentümer oder Landwirt solch einen Eingriff in seinen wertvollen und fruchtbaren Boden wünscht. Deshalb unternehmen wir große Anstrengungen, diese zu minimieren und entstandene Schäden fair und gemäß den gesetzlichen Grundlagen zu entschädigen. Denn uns ist klar - wir sind und bleiben mit SuedLink Gast auf fremdem Eigentum."

Es gilt der Grundsatz: Niemandem sollen finanzielle Nachteile durch den Leitungsbau entstehen!

Die Eckpunkte der Vereinbarung

Für die Entschädigung bieten die Vorhabenträger vorrangig hoch angesetzte Pauschallösungen an. Soweit diese in besonderen Ausnahmefällen nicht sachgerecht sein sollten, kann in Abstimmung mit dem Vorhabenträger eine individuelle Schadensermittlung erfolgen.

Unsere Entschädigungen richten sich an zwei Zielgruppen: 

  1. Eigentümerinnen und Eigentümer entschädigen wir für die Flächeninanspruchnahme.  
  2. Flächenbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern ersetzen wir Einschränkungen in der Bewirtschaftung und den Ernteausfall.

Eigentümerinnen und Eigentümer entschädigen wir....


  • die Inanspruchnahme ihres Flurstücks: Den rechtlichen Rahmen der Entschädigung regelt § 5a der Stromnetz-Entgeltverordnung (StromNEV). Danach können die Vorhabenträger bis zu 35 % des Verkehrswertes der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche als Entschädigung zahlen. Diesen Rahmen schöpfen wir vollständig aus.
  • den Aufwand, der mit Abschluss der Entschädigungsvereinbarung (je Vorhaben) und Erteilung der Eintragungsbewilligung verbunden ist (pauschal).
  • die Flächeninanspruchnahme für oberirdische Bauwerke wie z.B. Linkboxen, die die Fehlerortung beschleunigen.

Flächenbewirtschafterinnen und 
-bewirtschaftern ersetzen wir alle im Zusammenhang mit dem Leitungsbau entstehenden Schäden, darunter:

  • Flurschäden, also Schäden, die durch die Baumaßnahmen an Grundstücken, Anlagen oder Zubehör entstehen.
  • Aufwuchsschäden, also Ertragsausfall während der Vorbegrünung, Bauzeit und Zwischenbewirtschaftung.
  • Folgeschäden, z.B. Ertragseinbußen nach Rückgabe der Grundstücke.
  • Etwaige betriebsbedingte Schäden.
  • Wirschaftserschwernisse, z.B. Umwege.
  • Unwirtschaftliche Restflächen.
  • Nachteile bei GAP-Prämien und weiteren Förderprogrammen.

Vorbeugen, bevor Schäden entstehen: Vorbegrünung und Zwischenbewirtschaftung halten Böden gesund 

Uns ist wichtig: Wir wollen baubedingte Auswirkungen vermeiden und – wo das nicht geht – minimieren. Damit sich die Böden bestmöglich von den Baumaßnahmen erholen, empfehlen unsere Expertinnen und Experten daher, die Bauflächen vorzubegrünen und sie anschließend zwischenzubewirtschaften. Dafür erhalten die teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte eine pauschale Entschädigung für den Ertragsausfall.

Für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Flächenbewirtschafterinnen und -bewirtschafter gibt es einen zentralen Ansprechpartner!

Was tun, wenn es zu Schäden kommt?

Ein wichtiger Baustein der Rahmenvereinbarung ist die bodenkundliche Baubegleitung. Die Aufgabe dieser  Expertinnen und Experten ist es, sämtliche Eingriffe zu dokumentieren und Empfehlungen zur Wiederherstellung und Schadensbehebung zu erarbeiten. Sie begleiten das gesamte Bauvorhaben, überwachen die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bodenschutzkonzept und stehen allen Beteiligten beratend zur Seite. 

Mit dieser wichtigen Einigung gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Baustart. 

v.l.n.r., vordere Reihe: 

Tim Meyerjürgens (Mitglied der Geschäftsführung, TenneT), Dr. Holger Hennies (Präsident, Landvolk Niedersachsen), Michael Gutzeit (Gesamtprojektleiter SuedLink, TransnetBW), Dr. Stefan Mirschel (Gesamtprojektleiter SuedLink, TenneT) 

hintere Reihe:  ​

Dirk Frings (Projektleiter Wegerecht SuedLink TenneT), Dr. Bernd Brühöfner (Leiter Grundstücks- und Leitungsrechte, TenneT), Claus Hartmann (Landvolk Hildesheim), Alexander von Hammerstein (Landvolk Bremervörde-Zeven), Jörn Ehlers (Landvolk Rotenburg-Verden), Arnd von Hugo (Landvolk Hannover), Johann Knabbe (Landvolk Stade) 


v.l.n.r. René Queren (Projektleiter Planung & Genehmigung SuedOstLink, TenneT), Michael Gutzeit (Gesamtprojektleiter SuedLink, TransnetBW), Jürgen Maurer (Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems, Vizepräsident Landesbauernverband Baden-Württemberg), Günther Felßner (Präsident, Bayerischer Bauernverband), Tim Meyerjürgens (Mitglied der Geschäftsführung, TenneT), Dr. Stefan Mirschel (Gesamtprojektleiter SuedLink, TenneT), Dr. Bernd Brühöfner (Leiter Grundstücks- und Leitungsrechte, TenneT)