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Die Eintragung der Dienstbarkeiten startet

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Damit die Bauarbeiten für SuedLink in Hessen beginnen können, benötigen wir eine Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch für alle Flurstücke, auf denen SuedLink errichtet werden soll. Sofern Sie ein solches Grundstück besitzen, bekommen Sie von uns alle notwendigen Unterlagen dafür zugeschickt. Bitte vereinbaren Sie bei Ihrem Notariat oder einem Ortsgericht in Hessen einen Termin, um vor Ort eine beglaubigte Unterschrift zu leisen. Die entstandenen Kosten übernehmen wir mit Vorlage der Quittung.

Schnell sein lohnt sich
Wenn Sie das Formular innerhalb der ersten acht Wochen nach Erhalt notariell beglaubigt unterzeichnen, gewährt TransnetBW zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Entschädigung noch einen Zuschlag für die gütliche Einigung. Dieser liegt bei 75 Prozent der vereinbarten Entschädigungssumme für die Schutzstreifenfläche.
Neben Notariaten beglaubigen auch Ortsgerichte Ihre Unterschrift. Eine Übersicht über die berechtigten Ämter finden Sie hier. In den meisten Fällen können Sie Ihr Anliegen innerhalb der ausgewiesenen Sprechzeiten erledigen. Mitunter ist nach vorheriger Absprache auch eine individuelle Terminvereinbarung möglich.