Im Rahmen des Anhörungsverfahrens veröffentlicht die BNetzA die Planfeststellungsunterlagen auf ihrer Website. Die Unterlagen sind somit für jedermann einsehbar. Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen müssen eventuelle Stellungnahmen und Einwendungen direkt an die BNetzA adressieren. Betroffene ohne Zugang zum Internet können Unterlagen direkt bei der BNetzA anfordern.
Die Unterlagen können bis zum 14. Mai 2024 eingesehen werden, Einwände bei der BNetzA sind bis zum 14. Juni 2024 möglich. Nach Ablauf der Auslegefrist wird die BNetzA die Einwendungen prüfen und gegebenenfalls zu Erörterungsterminen einladen. Im Anschluss legt die BNetzA basierend auf dem von TransnetBW eingereichten vorgeschlagenen grundstücksgenauen Leitungsverlauf sowie der berücksichtigten Einwende den endgültigen Verlauf von SuedLink im Abschnitt B3 fest. Wir rechnen mit dem Planfeststellungsbeschluss im zweiten Quartal 2025. Dann kann die Bauphase beginnen
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