12er-Entscheide in Abschnitt C und D

SuedLink-Korridor steht für vier von fünf Abschnitten fest

Nach den beiden Abschnitten im Norden und im Süden steht jetzt für zwei weitere Abschnitte der SuedLink-Korridor fest: Am 30. Oktober und 30. November hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Entscheidung nach § 12 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den 1.000 Meter breiten Korridor in den Abschnitten C und D veröffentlicht.

Den verbindlich festgelegten Korridor für diese Abschnitte finden Sie hier. Im nächsten Schritt wird TransnetBW die Anträge auf Planfeststellung nach § 19 NABEG einreichen und damit das Planfeststellungsverfahren für die Abschnitte C und D eröffnen. Mit den aktuellen § 12-Entscheiden der Bundesnetzagentur liegt jetzt für vier von fünf Abschnitten die verbindliche Korridorentscheidung vor. Damit startet auch hier mit den Planungs- und Fachgesprächen die informelle Beteiligung, die den Antragskonferenzen der Bundesnetzagentur vorausgeht.
Überblickskarten Abschnitt C (links) und Abschnitt D (rechts): Klicken Sie auf das Bild, um die Karten  zu vergrößern.

Blick ins Verfahren: Antragskonferenzen und Untersuchungsrahmen

Anfang Oktober haben wir die Anträge auf Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens (§ 19 NABEG) für die Planfeststellungsabschnitte E2 und E3 (Baden-Württemberg) eingereicht. Aufgrund der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie fanden die für Anfang November geplanten Antragskonferenzen für Abschnitt E nicht vor Ort statt, sondern werden digital im Rahmen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Den Untersuchungsrahmen für die Abschnitte E2 und E3 erwarten wir in Kürze.

Die Antragsunterlagen beinhalten Steckbriefe für einzelne, etwa zehn Kilometer lange Segmente von SuedLink. Darin erläutern wir Herleitung und Begründung des vorgeschlagenen Leitungsverlaufs. Die Steckbriefe der bereits eingereichten § 19-Anträge finden Sie hier für Abschnitt E und hier für Abschnitt A zum Download.

Abschnitt A (Schleswig-Holstein / Niedersachsen) befindet sich bereits seit Anfang des Jahres in der Planfeststellung. Wie bereits für die nördlichsten Planfeststellungsabschnitte (PFA) A1 und A2 hat die Bundesnetzagentur inzwischen auch für PFA A3 und PFA A4 den Untersuchungsrahmen festgelegt (Vorhaben 3, PFA A3, Vorhaben 4, PFA A3, Vorhaben 3, PFA A4, Vorhaben 4, PFA A4).