Der nächste große Schritt
Untersuchungsrahmen in den Planfeststellungsabschnitten A1 und A2 liegt vor
Was untersucht TenneT unter anderem für die Unterlagen nach § 21 NABEG?
In einem Bericht über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen (UVP-Bericht) werden mögliche Auswirkungen von SuedLink auf die Schutzgüter nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) dokumentiert. UVP steht für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Flächen, Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern genau in den Blick nimmt. Schließlich sollen die Auswirkungen für Mensch, Natur und Umwelt durch die Realisierung von SuedLink so gering wie möglich gehalten werden.
Immissionsschutzrecht
Eine Grundlage für den UVP-Bericht sind immissionsschutzrechtliche Untersuchungen. Diese sind im Immissionsschutzrecht verankert. Kern des gesetzlichen Regelwerks zum Immissionsschutzrecht ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG).
Folgende Unterlagen wird TenneT als Vorhabenträger auf Basis des Untersuchungsrahmens nun erstellen (Auszug):
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): Der LBP beschreibt anhand von Plänen und erklärenden Texten geplante Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen, um Eingriffe zu minimieren.
- Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Wasserrechtliche Planunterlagen
- Immissionsschutzrechtliche Planunterlagen
- Bodenschutzkonzept
- Alle sonstigen öffentlichen und privaten Belange, die von den Auswirkungen des Vorhabens berührt sind, müssen dokumentiert werden. Dazu gehören etwa Belange der kommunalen Bauleitplanung, Landwirtschaft, der Infrastruktur, des Funkbetriebs, des Straßenbaus und der Schifffahrt.