Der nächste große Schritt

Untersuchungsrahmen in den Planfeststellungsabschnitten A1 und A2 liegt vor

Ein Blick auf das Genehmigungsverfahren für den nördlichen Teil von SuedLink verrät: Abschnitt A von Brunsbüttel bzw. Wilster im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) nach Scheeßel im Landkreis Rotenburg (Niedersachsen) befindet sich bereits seit Anfang des Jahres im Planfeststellungsverfahren. Für den Bereich der Elbquerung (Planfeststellungsabschnitt A2) und den Planfeststellungsabschnitt A1 hat die Bundesnetzagentur inzwischen offiziell den Untersuchungsrahmen nach § 20 NABEG festgelegt.

​Er legt unter anderem fest, welche fachlichen Untersuchungen und Erhebungen durchzuführen sind – z. B. durch Kartierungen von Pflanzen und Tieren oder Bodenuntersuchungen –, um eine sachgerechte Entscheidung für einen konkreten Leitungsverlauf zu ermöglichen. Sie finden den Untersuchungsrahmen unter www.netzausbau.de.

Was untersucht TenneT unter anderem für die Unterlagen nach § 21 NABEG?

Auszug der Untersuchungen nach § 21 NABEG
In einem Bericht über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen (UVP-Bericht) werden mögliche Auswirkungen von SuedLink auf die Schutzgüter nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) dokumentiert. UVP steht für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Flächen, Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern genau in den Blick nimmt. Schließlich sollen die Auswirkungen für Mensch, Natur und Umwelt durch die Realisierung von SuedLink so gering wie möglich gehalten werden.

Immissionsschutzrecht


Eine Grundlage für den UVP-Bericht sind immissionsschutzrechtliche Untersuchungen. Diese sind im Immissionsschutzrecht verankert. Kern des gesetzlichen Regelwerks zum Immissionsschutzrecht ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG).

Folgende Unterlagen wird TenneT als Vorhabenträger auf Basis des Untersuchungsrahmens nun erstellen (Auszug):

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): Der LBP beschreibt anhand von Plänen und erklärenden Texten geplante Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen, um Eingriffe zu minimieren.
  • Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Wasserrechtliche Planunterlagen
  • Immissionsschutzrechtliche Planunterlagen
  • Bodenschutzkonzept
  • Alle sonstigen öffentlichen und privaten Belange, die von den Auswirkungen des Vorhabens berührt sind, müssen dokumentiert werden. Dazu gehören etwa Belange der kommunalen Bauleitplanung, Landwirtschaft, der Infrastruktur, des Funkbetriebs, des Straßenbaus und der Schifffahrt.
Hinzu kommen einzureichende Karten und Lagepläne, die auf Grundlage der Untersuchungen erstellt werden. Auch der Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher Bestandteil. Er fasst die Inhalte der geforderten Unterlagen, Gutachten und Fachbeiträge in allgemeinverständlicher Form zusammen.

SuedLink bewegt: Naturschutzfachliche Untersuchungen

Michael Kruse ist Diplom-Biologe mit zoologischer Fachausrichtung beim Büro Ökoplan, das zu der Arbeitsgemeinschaft gehört, die die umweltfachlichen Belange für SuedLink untersucht. In seinem Videotagebuch von 2017 können Sie sich noch einmal anschauen, wie er sich auf die Spuren des Kammmolches begibt.