Wir bleiben Partner vor Ort auf zusätzlichen Wegen

Das neue Planungssicherstellungsgesetz


TenneT und TransnetBW begrüßen, dass das „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG)“ am 29. Mai in Kraft getreten ist. Zuvor hatten der Deutsche Bundestag und Bundesrat am 14. und 15. Mai bereits zugestimmt.
Damit sich unter Pandemie-Bedingungen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht verzögern und ordnungsgemäß durchgeführt werden können, ohne dass Verfahrensberechtigte physisch anwesend sein müssen, sind laut dem bis zum 31. März 2021 befristeten Gesetz "formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte" vorgesehen.

Eine Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen soll über das Internet möglich sein, „als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt“, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Telefon- oder Videokonferenzen können ebenso ersatzweise durchgeführt werden, entsprechende Erleichterungen gibt es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.

Ein erster Testlauf ist die erneute, nun digitale Beteiligung zur Festlegung des Untersuchungsrahmens nach § 20 NABEG durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Planfeststellungsabschnitte A1 bis A4, an der Sie  sich jetzt bis 17. Juli 2020 online beteiligen können. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der BNetzA:

Für die zweite Hälfte des Jahres ist für die Konverterstation Brunsbüttel außerdem die Einreichung der Antragsunterlagen für eine 1. Teilgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Verfahren) beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein als zuständiger Genehmigungsbehörde geplant. Weitere Informationen hierzu und zur Umsetzung des PlanSiG in diesem gesonderten Verfahren werden Ihnen zeitnah ebenfalls auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt.

Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines möglichen vorläufigen Untersuchungsrahmens bereits im April 2020 an die BNetzA übermittelten Hinweise und Stellungnahmen werden bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens gemäß § 20 Absatz 3 NABEG berücksichtigt. Eine Zusammenfassung der Informationen zu den vom Vorhabenträger eingereichten § 19 Unterlagen finden Sie auf unserer Internetseite.

Ziel der Bundesnetzagentur wie auch der Vorhabenträger ist es jedoch, auch weiterhin Präsenztermine anzubieten – wenn die Umstände es erlauben und natürlich stets unter Wahrung der jeweiligen Corona-Auflagen.  

Bei SuedLink setzen wir bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ohnehin von Anfang an auf eine Verschränkung von digitalen und physischen Formaten. Nicht zuletzt mit der Einführung des WebGIS ist und war die Online-Beteiligung seit Beginn des Genehmigungsverfahrens möglich.

Nur so kann es aus Sicht der Vorhabenträger beim Netzausbau im Allgemeinen und bei SuedLink im Speziellen vorangehen. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz bleiben TenneT und TransnetBW Partner vor Ort, auf neuen und zusätzlichen Wegen und – sobald wieder möglich – auch in etablierten Formaten. Wir hoffen,  die nach Überstellung der noch offenen §12-Bescheide kommenden Eigentümerdialoge schon wieder persönlich vor Ort durchführen zu können.