Eigentümerdialoge in Abschnitt A erfolgreich gestartet

So geht es jetzt weiter

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Anfang des Jahres die verbindliche Entscheidung nach § 12 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den 1.000 m breiten Korridor in Abschnitt A veröffentlicht. Dieser Abschnitt liegt im Verantwortungsbereich von TenneT. TenneT hat daraufhin Mitte Februar den ersten Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (§ 19 NABEG) bei der BNetzA eingereicht, in dem ein begründeter Vorschlag für einen möglichen Leitungsverlauf innerhalb des Korridors erläutert wird. Am 3. März fiel dann mit dem ersten Eigentümerdialog der Startschuss für die informelle Beteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

Rückblick:
Zwei Wochen Eigentümerdialoge in Niedersachsen

In den ersten zwei Märzwochen veranstaltete das SuedLink-Team von TenneT insgesamt 18 Eigentümerdialoge in den Teilabschnitten A3 und A4. In den Gemeinden Heeslingen, Elsdorf, Helvesiek, Scheeßel, Farven, Anderlingen, Kutenholz, Oldendorf, Himmelpforten und Burweg konnten wir knapp 300 Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Pächterinnen und Pächtern das Gesamtvorhaben SuedLink vorstellen und vor Ort Rede und Antwort stehen.

In konstruktiven Gesprächen haben wir zahlreiche wertvolle Hinweise für die weitere Planung gesammelt. Von besonderem Interesse für unsere Gäste waren vor allem landwirtschaftliche Belange wie etwa der Umgang mit Drainagen während und nach der Bauzeit sowie der geplante Umgang mit Flurschäden während der Bauphase. Detaillierte Informationen zu diesen Themen finden Sie auch in unserer Publikation „SuedLink im Planfeststellungsverfahren – Informationen für Eigentümer und Bewirtschafter“ auf den Websites von TransnetBW und TenneT.

Leider mussten wir aufgrund der aktuellen Corona-Krisensituation die weiteren geplanten Eigentümerdialoge in den Teilabschnitten A1 und A2 auf unbestimmte Zeit verschieben. Selbstverständlich wird die persönliche Vorstellung vor Ort nachgeholt, sobald die Lage es zulässt. Bis dahin lassen wir den Kontakt jedoch nicht abreißen. Für die von den Absagen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer haben wir ein Informationspaket zusammengestellt, das wir ihnen postalisch zukommen lassen.

Das Genehmigungsverfahren in Abschnitt A läuft weiter

Auch in diesen unwägbaren Zeiten kann und darf die weitere Planung für SuedLink nicht stillstehen. Wir bitten alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter in Abschnitt A daher, sich weiterhin am informellen Verfahren zu beteiligen. Für die Feintrassierung wollen wir mehr über Ihren Grund und Boden erfahren. Wo liegen Drainagen? Gibt es geschützte Biotope oder Bodendenkmäler? Planen Sie Anbauten oder sonstige Gebäude? Ist eine Fläche als Ausgleichsfläche für andere Infrastrukturprojekte vorgesehen? All diese Hinweise können Sie online direkt in unser kartenbasiertes WebGIS eingeben. Dort finden Sie für Abschnitt A den Vorschlag für den Leitungsverlauf sowie alle derzeit vorliegenden Planungsdaten und Hinweise. Wie Sie das Tool nutzen, erklären wir Ihnen in unserer Nutzungsanleitung im nächsten Artikel. Ihre Hinweise helfen uns dabei, die Feintrassierung besser zu steuern und einen optimierten Leitungsverlauf festzulegen.

Formale Beteiligung

Im Rahmen der formellen Beteiligung beabsichtigt die NetzA trotz der Absage der Antragskonferenzen einen vorläufigen Untersuchungsrahmen in den Abschnitten A1 (Brunsbüttel bis Wewelsfleth bzw. Wilster bis Wewelsfleth) und A2 (Wewelsfleth bis Wischhafen) zu erlassen. Darin wird festgelegt, was die Vorhabenträger im Rahmen der Unterlagenerstellung für § 21 NABEG genauer untersuchen müssen, beispielsweise im Hinblick auf Schutzgüter. Bei der Erstellung sollen auch ohne Veranstaltungen vor Ort bereits möglichst viele Hinweise von Gemeinden, Trägern öffentlicher Belange, Vereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Diese können daher schriftlich (digital oder per Post) an folgende Adressen übermittelt werden:
- für Planfeststellungsabschnitt A1
per E-Mail an V3V4A1@BNetzA.de

- für Planfeststellungsabschnitt A2
per E-Mail an V3V4A2@BNetzA.de

- oder für beide Abschnitte per Post an die
Bundesnetzagentur
Referat 804
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Achten Sie bei Ihren Hinweisen an die BNetzA bitte unbedingt darauf, im Betreff Ihren Planfeststellungsabschnitt zu nennen. Die BNetzA wird sämtliche bis zum 17. April 2020 eingehenden Hinweise für die Entscheidungen über die vorläufigen Untersuchungsrahmen auswerten und würdigen. Für den Fall, dass die nachzuholenden Antragskonferenzen neue Erkenntnisse ergeben, behält sich die BNetzA eine spätere Ergänzung der Untersuchungsrahmen vor.

Auch in den anderen Abschnitten werden die Planungen unter Hochdruck vorangetrieben 

Im Sommer soll es nach jetzigem Planungsstand – sobald die Festlegung des weiteren Korridorverlaufs nach § 12 NABEG durch die BNetzA vorliegt und wenn die Entwicklungen der Corona-Krise es dann zulassen – auch in den anderen Abschnitten mit Eigentümerdialogen weitergehen. TenneT ist dabei für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.  Die Vorbereitungen durch die SuedLink-Teams von TransnetBW und TenneT laufen selbstverständlich weiter. Der aktuelle Planungsstand ist jederzeit ist im WebGIS einsehbar.

Wir bleiben für Sie in jedem Fall als verlässlicher Ansprechpartner weiterhin verfügbar – in Zeiten, in denen dies persönlich vor Ort nicht möglich ist, über unsere Hotlines und per E-Mail.
TenneT SuedLink-Team

suedlink@tennet.eu
suedlink.tennet.eu
+49 (0) 921 50740-5000 
TransnetBW SuedLink-Team

 suedlink@transnetbw.de
transnetbw.de/suedlink
+49 (0) 800 380 470-1
Ihre Kontaktmöglichkeiten für Informationen, Fragen und Hinweise zum Gesamtvorhaben, zum Planungsverfahren und zur Beteiligung.