Ablauf des Verfahrens
Bundesfachplanung & Planfeststellung
Bundesfachplanung
Suche nach Erdkabelkorridor
(2017 bis 2019/2020)
Vorhabenträger
Einreichung des Antrags nach § 6 NABEG nach früher Öffentlichkeitsbeteiligung
BNetzA
Öffentliche Antragskonferenzen
BNetzA
Auf Basis der Konferenzen und des Antrags: Bundesnetzagentur legt Untersuchungsrahmen fest
Vorhabenträger
Einreichung der Unterlagen nach § 8 NABEG inklusive Korridorvorschlag und Alternativen
BNetzA
Öffentlichkeitsbeteiligung: Öffentliche Auslage der §-8-Unterlagen und Erörterungstermine auf Basis eingereichter Stellungnahmen
BNetzA
Abschluss der Bundesfachplanung: verbindliche Festlegung des 1.000 Meter breiten Erdkabelkorridors nach § 12 NABEG
Planfeststellungsverfahren:
Suche nach konkretem Verlauf
(2020 bis 2021/2022)