Ablauf des Verfahrens

Bundesfachplanung & Planfeststellung

SuedLink ist ein bundesländerübergreifendes Leitungsprojekt und fällt somit unter das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Das Genehmigungsverfahren läuft zweistufig ab. Zunächst wird im Rahmen der Bundesfachplanung in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein geeigneter, raumverträglicher Erdkabelkorridor gesucht. Im zweiten Teil, dem Planfeststellungsverfahren, wird dann der konkrete Verlauf des Kabels innerhalb des Korridors eruiert und festgelegt. Mit dem abschließenden Planfeststellungsbeschluss kann der Bau beginnen. Nachfolgend sind die einzelnen Schritte und das Zusammenwirken der Beteiligten beschrieben.  

Bundesfachplanung

Suche nach Erdkabelkorridor

(2017 bis 2019/2020)


Vorhabenträger

Einreichung des Antrags nach § 6 NABEG nach früher Öffentlichkeitsbeteiligung


BNetzA

Öffentliche Antragskonferenzen


BNetzA 

Auf Basis der Konferenzen und des Antrags: Bundesnetzagentur legt Untersuchungsrahmen fest


Vorhabenträger

Einreichung der Unterlagen nach § 8 NABEG inklusive Korridorvorschlag und Alternativen


BNetzA

Öffentlichkeitsbeteiligung: Öffentliche Auslage der §-8-Unterlagen und Erörterungstermine auf Basis eingereichter Stellungnahmen


BNetzA

Abschluss der Bundesfachplanung: verbindliche Festlegung des 1.000 Meter breiten Erdkabelkorridors nach § 12 NABEG

Planfeststellungsverfahren:

Suche nach konkretem Verlauf

(2020 bis 2021/2022)

Vorhabenträger 

Einreichung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19  NABEG inkl. eines begründeten Vorschlags für den konkreten Verlauf innerhalb des Korridors sowie alternativen Verläufen

BNetzA

Öffentliche Antragskonferenzen (Fristen werden von der Behörde rechtzeitig bekannt gegeben) und anschließende Festlegung des

Untersuchungsrahmen 

Vorhabenträger

Einreichung eines grundstücksgenauen Plans und der dafür relevanten Unterlagen (nach §21 NABEG) bei der BNetzA

BNetzA

Öffentliche Auslage der Unterlagen nach § 21 NABEG

Öffentlichkeit 

Einreichen von Stellungnahmen bei der BNetzA: Innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist können Einwendungen und

Stellungnahmen abgegeben werden.

BNetzA

Erörterungstermine zu den Einwendungen und Stellungsnahmen

BNetzA

Planfeststellungsbeschluss (nach § 24 NABEG): Festlegung des Kabelverlaufs. Dieser wird öffentlich ausgelegt und im Internet zugänglich gemacht. Die Auslegung wird öffentlich bekannt gemacht.

Vorhabenträger

Baubeginn