BNetzA legt SuedLink-Korridor

für Abschnitt A fest

Im Norden geht’s los

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nach einer umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit den Erdkabelkorridor für Abschnitt A verbindlich festgelegt. Dieser erstreckt sich von den Konverterstandorten in Brunsbüttel und Wilster (Schleswig-Holstein) bis nach Scheeßel im Landkreis Rotenburg (Niedersachsen). Ein Verlauf der Erdkabel ist außerhalb dieses Korridors grundsätzlich nicht mehr möglich. Im unmittelbar bevorstehenden Planfeststellungsverfahren wird nun der grundstücksgenaue Verlauf innerhalb des 1.000 Meter breiten Korridors gesucht.  

Die Details zur Korridorentscheidung für Abschnitt A sind in den Bescheiden der BNetzA nach § 12 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) aufgelistet. Diese können sie hier einsehen:

- Vorhaben 3: Brunsbüttel – Großgartach, 
Abschnitt A: Brunsbüttel – Scheeßel 
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 Vorhaben 4: Wilster – Bergrheinfeld West, 
Abschnitt A: Wilster – Scheeßel


Nach aktueller Planung wird die BNetzA die §-12-Bescheide für die restlichen Abschnitte B, C, D und E nach Abschluss der örtlichen Nachbeteiligung im Sommer dieses Jahres veröffentlichen. Dann wird ein durchgängiger Korridor bis nach Großgartach und Bergrheinfeld/West feststehen.


Mit den §-12-Bescheiden der BNetzA ist der erste Teil des zweistufigen Genehmigungsverfahrens für SuedLink, die Bundesfachplanung, abgeschlossen. Damit der zweite Genehmigungsschritt, das Planfeststellungsverfahren, beginnen kann, reichen wir zeitnah nach Erhalt der Bescheide abschnittsweise die Anträge auf Planfeststellungsbeschluss ein. Den Auftakt dazu bildet die Einreichung der Anträge auf Planfeststellungsbeschluss durch TenneT, den Vorhabenträger für Abschnitt A. Die einzelnen Bestandteile dieser Anträge erläutern wir in einem Artikel. Außerdem erwartet Sie eine Übersicht über die Schritte des Genehmigungsverfahrens und den Weg zum konkreten Leitungsverlauf.


Eine zentrale Rolle bei der Suche nach dem konkreten Leitungsverlauf spielt die Beteiligung aller Anspruchsgruppen. TenneT und TransnetBW bleiben verlässliche Partner vor Ort, informieren und beteiligen auf verschiedenen Veranstaltungen. Dazu zählen Planungsgespräche und Fachgespräche vor Ort sowie Dialoge mit Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Die BNetzA wird zudem im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens erneut Antragskonferenzen durchführen.


Mit Ende des Planfeststellungsverfahrens wird dann der genaue Verlauf der SuedLink-Kabel feststehen und die Bauarbeiten können beginnen. Wie diese im Regelfall abläuft, zeigen wir Ihnen in einem weiteren Artikel.


Wir freuen uns, dass Sie die SuedLink News im neuen, digitalen Format lesen!

Saskia Albrecht

Teamleitung Kommunikation SuedLink

TransnetBW

Thomas Wagner

Referent für Beteiligung

TenneT

Ablauf des Verfahrens

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